TEILNAHMEBEDINGUNGEN AN DEN TOURISTIKVERANSTALTUNGEN

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    1. Der Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer Touristikveranstaltung erfolgt im Moment der termingemäßen Überweisung der Anzahlung für die vorgenommene Reservierung durch den Teilnehmer. Reservierungen können telefonisch, per E-Mail oder mit dem Konfigurator auf der Website www.fishingandnature.com vorgenommen werden.
    2. Der Teilnehmer ist verpflichtet zu überprüfen, ob die ausgestellte Reservierung korrekte Daten enthält, und bei Differenzen die Vertreter von Fishing&Nature schnellstmöglich über alle Änderungen in den Personaldaten der Teilnehmer der Reise (Name, Adresse) zu informieren.
    3. Die die Reservierung vornehmende Person haftet für die Zahlung des vollen Preises für alle in der Reservierung / im Vertrag genannten Personen. Sie ist zudem für die Benachrichtigung der gemeldeten Personen über alle Einzelheiten der Reise verantwortlich.
    4. Die die Reservierung vornehmende Person muss volljährig sein. Kinder bis 18 Jahr können nur durch ihre Eltern oder durch den rechtlichen Vormund angemeldet werden.
  2. PFLICHTEN UND VERANTWORTUNG
    1. Die Pflichten und Verantwortungen der Vertragsparteien werden detailliert in den Allgemeinen Teilnahme- und Mietbedingungen geregelt, die einen Anhang zur Reservierung / zum Vertrag darstellen.
    2. Der Eigentümer der Marke Fishing&Nature haftet insbesondere nicht für:
      • Dokumente, Wertgegenstände und Geld, das die Teilnehmer auf die Reise mitnehmen,
      • die Handlungen und Unterlassungen der Teilnehmer (u.a. die zu späte Anmeldung an der Fähre)
      • Handlungen/Unterlassungen Dritter, die nicht an der Ausführung der im Vertrag genannten Dienstleistungen teilnehmen, wenn sie nicht vorhersehbar oder zu verhindern waren,
      • Wetterbedingungen, behördliche Entscheidungen, Streiks, Aufruhr und andere Umstände, die als Höhere Gewalt bezeichnet werden,
      • Reiseverspätungen aus Schuld des Beförderungsunternehmens.
    3. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die von ihm verschuldet wurden. Im Falle der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den Teilnehmer (Alkoholgenuss, Drogengenuss, Rauchen, arrogantes Verhalten, rowdyhafte Ausschreitungen usw.) behalten wir uns das Recht vor, den Teilnehmer auf eigene Kosten oder – im Falle Minderjähriger – auf Kosten der rechtlichen Vertreter nach Hause zu schicken. Für die von Minderjährigen verschuldeten Schäden haften deren Rechtsvertreter.
  3. VERSICHERUNG
    1. Der Eigentümer der Marke Fishing&Nature garantiert ein Versicherungspaket für jeden Teilnehmer im Bereich des Versicherungsschutzes, der detailliert in den allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben wird.
    2. Beim Auftreten eines Schadens ist direkt der Vertreter des Versicherungsunternehmens zu kontaktieren. Der Eigentümer der Marke Fishing&Nature haftet nicht für irgendwelche Leistungen in Bezug auf Kosten medizinischer Behandlung oder Folgen unglücklicher Unfälle.
    3. Der Teilnehmer kann die Versicherungssumme auf eigene Kosten erhöhen und sich individuell nach Bedarf gegen andere Risiken versichern.
  4. VERZICHT AUF DIE REISE
    1. Der Teilnehmer hat das Recht, nach den detailliert in den Allgemeinen Teilnahme- und Mietbedingungen (Punkt 5) beschriebenen Regeln von der Reise zurückzutreten oder alle seine Berechtigungen aus dem abgeschlossenen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, wenn diese Person gleichzeitig alle aus dem Vertrag folgenden Pflichten übernimmt.
    2. Im Falle der Übertragung der Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung durch den Teilnehmer auf einen Dritten zu einem Zeitpunkt, der weniger als 60 Tage vor dem Beginn der Reise liegt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro/Person erhoben.
  5. REKLAMATIONEN
    1. Der Teilnehmer hat nach der Feststellung eines Mangels der Veranstaltung während ihrer Dauer die Pflicht, darüber den Vertreter der Marke Fishing&Nature zu benachrichtigen, um eine Beseitigung des Mangels vor Ort vorzunehmen.
    2. Die Termine der Einbringung und Prüfung von Reklamationen werden detailliert in den Allgemeinen Teilnahme- und Mietbedingungen (Punkt 10) geregelt. Grundlage für die Einbringung einer Reklamation dürfen keine Ereignisse und Umstände sein, für welche unsere Firma nicht haftet und die von ihr nicht vorherzusehen waren (Wetterbedingungen während der Reise, Wartezeiten an den Grenzen, Zollabfertigung, Aufruhr, Krieg, technische Schäden an den Transportmitteln usw.).
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