TEILNAHMEBEDINGUNGEN AN DEN TOURISTIKVERANSTALTUNGEN
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Der Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer Touristikveranstaltung
erfolgt im Moment der termingemäßen Überweisung der Anzahlung für die vorgenommene
Reservierung durch den Teilnehmer. Reservierungen können telefonisch, per E-Mail
oder mit dem Konfigurator auf der Website www.fishingandnature.com vorgenommen werden.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet zu überprüfen, ob die ausgestellte Reservierung
korrekte Daten enthält, und bei Differenzen die Vertreter von Fishing&Nature schnellstmöglich
über alle Änderungen in den Personaldaten der Teilnehmer der Reise (Name, Adresse)
zu informieren.
- Die die Reservierung vornehmende Person haftet für die Zahlung des vollen Preises
für alle in der Reservierung / im Vertrag genannten Personen. Sie ist zudem für
die Benachrichtigung der gemeldeten Personen über alle Einzelheiten der Reise verantwortlich.
- Die die Reservierung vornehmende Person muss volljährig sein. Kinder bis 18 Jahr
können nur durch ihre Eltern oder durch den rechtlichen Vormund angemeldet werden.
- PFLICHTEN UND VERANTWORTUNG
- Die Pflichten und Verantwortungen der Vertragsparteien werden detailliert in den
Allgemeinen Teilnahme- und Mietbedingungen
geregelt, die einen Anhang zur Reservierung / zum Vertrag darstellen.
- Der Eigentümer der Marke Fishing&Nature haftet insbesondere nicht für:
- Dokumente, Wertgegenstände und Geld, das die Teilnehmer auf die Reise mitnehmen,
- die Handlungen und Unterlassungen der Teilnehmer (u.a. die zu späte Anmeldung an
der Fähre)
- Handlungen/Unterlassungen Dritter, die nicht an der Ausführung der im Vertrag genannten
Dienstleistungen teilnehmen, wenn sie nicht vorhersehbar oder zu verhindern waren,
- Wetterbedingungen, behördliche Entscheidungen, Streiks, Aufruhr und andere Umstände,
die als Höhere Gewalt bezeichnet werden,
- Reiseverspätungen aus Schuld des Beförderungsunternehmens.
- Der Teilnehmer haftet für Schäden, die von ihm verschuldet wurden. Im Falle der
Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den Teilnehmer (Alkoholgenuss, Drogengenuss,
Rauchen, arrogantes Verhalten, rowdyhafte Ausschreitungen usw.) behalten wir uns
das Recht vor, den Teilnehmer auf eigene Kosten oder – im Falle Minderjähriger –
auf Kosten der rechtlichen Vertreter nach Hause zu schicken. Für die von Minderjährigen
verschuldeten Schäden haften deren Rechtsvertreter.
- VERSICHERUNG
- Der Eigentümer der Marke Fishing&Nature garantiert ein Versicherungspaket für jeden
Teilnehmer im Bereich des Versicherungsschutzes, der detailliert in den allgemeinen
Versicherungsbedingungen
beschrieben wird.
- Beim Auftreten eines Schadens ist direkt der Vertreter des Versicherungsunternehmens
zu kontaktieren. Der Eigentümer der Marke Fishing&Nature haftet nicht für irgendwelche
Leistungen in Bezug auf Kosten medizinischer Behandlung oder Folgen unglücklicher
Unfälle.
- Der Teilnehmer kann die Versicherungssumme auf eigene Kosten erhöhen und sich individuell
nach Bedarf gegen andere Risiken versichern.
- VERZICHT AUF DIE REISE
- Der Teilnehmer hat das Recht, nach den detailliert in den Allgemeinen Teilnahme-
und Mietbedingungen (Punkt 5) beschriebenen Regeln von der Reise zurückzutreten
oder alle seine Berechtigungen aus dem abgeschlossenen Vertrag auf einen Dritten
zu übertragen, wenn diese Person gleichzeitig alle aus dem Vertrag folgenden Pflichten
übernimmt.
- Im Falle der Übertragung der Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung durch
den Teilnehmer auf einen Dritten zu einem Zeitpunkt, der weniger als 60 Tage vor
dem Beginn der Reise liegt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro/Person
erhoben.
- REKLAMATIONEN
- Der Teilnehmer hat nach der Feststellung eines Mangels der Veranstaltung während
ihrer Dauer die Pflicht, darüber den Vertreter der Marke Fishing&Nature zu benachrichtigen,
um eine Beseitigung des Mangels vor Ort vorzunehmen.
- Die Termine der Einbringung und Prüfung von Reklamationen werden detailliert in
den Allgemeinen Teilnahme- und Mietbedingungen (Punkt 10) geregelt. Grundlage für
die Einbringung einer Reklamation dürfen keine Ereignisse und Umstände sein, für
welche unsere Firma nicht haftet und die von ihr nicht vorherzusehen waren (Wetterbedingungen
während der Reise, Wartezeiten an den Grenzen, Zollabfertigung, Aufruhr, Krieg,
technische Schäden an den Transportmitteln usw.).